Das Lehramtsstudium wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen.
Wissenswertes zum Ablauf und zur Struktur der Staatsprüfung finden Sie auf den Seiten des ZLB (Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung):
Erste Staatsexamensprüfung - Ablauf und Struktur
Außerdem werden Sie auf den Seiten des Lehramtsreferats mit aktuellen Informationen versorgt: https://www.lehramt-jena.de/Externer Link
Die Erste Staatsprüfung besteht aus mehreren Prüfungsleistungen: 8 Prüfungen und einer wissenschaftlichen Hausarbeit.
Von den 8 Prüfungen werden in den Bildungswissenschaften zwei abgelegt: eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die beiden Prüfungen erfolgen in unterschiedlichen erziehungswissenschaftlichen Teildisziplinen (Bereiche), welche Sie zur Prüfung wählen können. Die Wahlmöglichkeiten sind durch das LPA festgelegt, i.d.R. umfassen diese:
- Allgemeine und Historische Pädagogik
- Förderpädagogik und Sozialpädagogik
- Pädagogische Psychologik
- Schulpädagogik
Wahl der Bereiche und Prüfungsliteratur
Eine Prüfung im Fach Bildungswissenschaften muss in der Schulpädagogik sein, da diese die zentrale erziehungswissenschaftliche Teildisziplin für angehende Lehrkräfte ist. Sie entscheiden jedoch selbst, ob Sie darin schriftlich oder mündlich geprüft werden möchten. Unter folgendem Link finden Sie die Prüfungsliteratur und Hinweise zum Ablauf der Prüfung in den unterschiedlichen Formaten (mündlich, schriftlich) im Bereich Schulpädagogik: Leseliste Schulpädagogikpdf, 164 kb
Prüfungsliteratur der anderen Bereiche:
Hier finden Sie die Leseliste für "Pädagogische Psychologie"pdf, 250 kb. Die Leselisten für die Bereiche "Historische Pädagogik" und "Sozialpädagogik" sind hier nicht online zu finden. Die relevante Prüfungsliteratur wird in den zugehörigen Seminaren bekannt gegeben!
Rechtliches: Zur Durchführung
Die Erste Staatsprüfung ist gesetzlich geregelt durch das Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG), § 18 Erste Staatsprüfung. Dort heißt es in Absatz 2: "Die Durchführung obliegt dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium (Landesprüfungsamt für Lehrämter)"
Bitte beachten Sie, dass alle Staatsexamensprüfungen vom Landesprüfungsamt für Lehrämter organisiert werden!
Landesprüfungsamt für Lehrämter
Rechtliches: Zu den Inhalten
Die Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (ThürEStPLGymVO) legt in den Paragraphen 13 (Schriftliche Prüfungen) und 14 (Mündliche Prüfungen) fest:
Bzw.
Die Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen (ThürEStPLRSVO) legt in den Paragraphen 14 (Schriftliche Prüfungen) und 15 (Mündliche Prüfungen) fest:
"Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus den Bestimmungen der Anlage und dem in §3 aufgeführten Kompetenzkatalog"
Den besagten Kompetenzkatalog finden Sie auf dieser Seite im Abschnitt 5.Kompetenzaufbau im Studium.
Schriftliche Prüfung Schulpädagogik (L5/L5a)
Aus drei Fragestellungen, die sich auf alle vier Kompetenzbereiche der KMK und damit auf die vollständige Literaturliste beziehen können, wählen Sie eine Frage aus und bearbeiten diese in der Klausur (4 Stunden).
Die Bearbeitung des Themas orientiert sich am Dreischritt:
- Rekonstruktion des themenbezogenen Wissens,
- Anwendungsbezüge und Beispiele aus der schulischen und unterrichtlichen Praxis,
- Konsequenzen und kritische Reflexion auf den themenbezogenen Gegenstand.
Mündliche Prüfung Schulpädagogik (L6/L6a)
Die mündliche Prüfung hat einen Umfang von 30 Minuten. Ein Kompetenzbereich ist wählbar zur Vertiefung (ca. 15 Minuten), ansonsten sind alle Kompetenzbereiche Gegenstand der Prüfung. Zur Prüfungsvorbereitung empfehlen wir den Besuch einer Sprechstunde bei dem/der zugewiesenen Prüfer/in. Die Anfertigung eines Thesenpapiers mit 4- 6 Thesen ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Das Prüfungsgespräch orientiert sich am Dreischritt:
- Rekonstruktion des themenbezogenen Wissens,
- Anwendungsbezüge und Beispiele aus der schulischen und unterrichtlichen Praxis,
- Konsequenzen und kritische Reflexion auf den themenbezogenen Gegenstand.
Wissenschaftliche Hausarbeit in den Bildungswissenschaften (L7/L7a)
Die wissenschaftliche Hausarbeit kann in den Bildungswissenschaften, in einem der gewählten Prüfungsfächer oder in einer der gewählten Fachdidaktiken angefertigt werden.